Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,607
BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73 (https://dejure.org/1976,607)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1976 - 2 BvL 5/73 (https://dejure.org/1976,607)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 (https://dejure.org/1976,607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 24 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 09.03.1953 - BT-Drs I/4170
    Auszug aus BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73
    Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel 11, 111, IV und X der Gewerbeordnung sah vor, daß § 24 Abs. 1 GewO neuer Fassung generell für Anlagen gelten sollte, die nichtgewerblichen Zwecken dienen (vgl. BTDrucks. I/4170 S. 3).

    Gegen diese weite Formulierung brachte der Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken vor und regte unter Hinweis auf Art. 74 Nr. 11 GG die später Gesetz gewordene Fassung des § 24 Abs. 2 GewO an (vgl. BTDrucks. I/4170 S. 23).

    d) § 24 Abs. 2 GewO neuer Fassung entspricht diesem herkömmlichen Verständnis des Gewerberechts: Zu ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel 11, 111, IV und X der Gewerbeordnung hat die Bundesregierung betont, daß "bereits nach bisherigem Recht § 24 GewO auch auf nicht gewerblich betriebene Anlagen anzuwenden war, weil die sich aus dem Bestehen überwachungsbedürftiger Anlagen ergebenden Gefahren nicht davon abhängen, ob es sich im Einzelfall um eine gewerbliche Anlage handelt oder nicht" (BTDrucks. I/4170 S. 10); sie hat in den Entwurf des neuen § 24 GewO "entsprechend dem jetzt geltenden Recht auch nichtgewerbliche Anlagen einbezogen" (BT- Drucks. I/4170 a.a.O.).

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73
    Dem Verfassunggeber des Grundgesetzes kam es bei Abfassung dieser Kompetenzvorschrift darauf an, zu vermeiden, daß Sondergebiete gewerberechtlicher Art von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht erreicht würden (vgl. BVerfGE 5, 25 (29); 28, 119 (146)).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvL 5/73
    Dem Verfassunggeber des Grundgesetzes kam es bei Abfassung dieser Kompetenzvorschrift darauf an, zu vermeiden, daß Sondergebiete gewerberechtlicher Art von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht erreicht würden (vgl. BVerfGE 5, 25 (29); 28, 119 (146)).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2001 - 14 S 402/01

    Doppelte Pflichtmitgliedschaft eines Apothekers in IHK und Apothekerkammer -

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon frühzeitig im Rahmen seiner Rechtsprechung zu der - weit auszulegenden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.2.1996 - 2 BvL 5/73 -, BVerfGE 41, 344 ) - Kompetenzbestimmung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG betont und klargestellt, dass sich der freie Beruf und die gewerbliche Tätigkeit nicht immer ausschließen, da es nämlich sowohl gewerbliche wie nicht gewerbliche freie Berufe des Gesundheitswesens gebe, wobei der Apotheker zu den ersteren gehöre; vom Beruf des Arztes unterscheide ihn die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, während der Arzt persönliche Dienstleistungen höherer Art darbiete und deshalb einen nicht gewerblichen freien Beruf ausübe (siehe Urteil vom 30.5.1956 - 1 BvF 3/53 -, BVerfGE 5, 25 ; siehe auch Urteil vom 11.6.1958 - 1 BvR 596/56 -, BVerfGE 7, 377 ; a.A. von Mangoldt/Klein/Pestalozza, Das Bonner Grundgesetz, Band 8, 3. Aufl. 1996, Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 RdNrn. 583 ff.; Art. 74 Abs. 1 Nr. 19, RdNr. 1319, der allerdings einen Wandel des Berufsbildes hin zum Heilgewerbe als möglich erachtet; siehe im Übrigen BFH, Beschluss vom 14.1.1998 - IV B 48/97 -, BB 1998, 777 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Begriff des Gewerbes ebenfalls in einem umfassenden Sinne zu verstehen (vgl. BVerfGE 41, 344 (352)).
  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 70.76

    Nachrüstung einer Aufzugsanlage mit einer Fahrkorbtür wegen erheblicher Gefahren

    Dabei ist zu bedenken, daß in § 1 Abs. 1 Satz 2 AufzV die Formulierung des § 24 Abs. 2 1. Halbsatz GewO übernommen wurde und daß § 24 Abs. 2 1. Halbsatz GewO - wie die in den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 - (BVerfGE 41, 344) entwickelte Entstehungsgeschichte der Vorschrift erkennen läßt - die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Nr. 11 GG ausschöpft.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in BVerfGE 41, 344 [BVerfG 24.02.1976 - 2 BvL 5/73] für den Geltungsbereich des Art. 74 Nr. 11 GG, der - wie oben dargetan - für das Aufzugsrecht in den hier interessierenden Bereich auch die Grenzen des § 24 Abs. 2 GewO und des § 1 AufzV markiert, dem Merkmal der wirtschaftlichen Unternehmung keine Bedeutung beigelegt, die im Verhältnis zwischen der Anlage einerseits und der Unternehmung andererseits mehr verlangt, als daß die eine in der anderen betrieben wird.

  • BVerwG, 19.10.1994 - 4 B 208.94

    Behindertenaufzüge: Baugenehmigung erforderlich?

    Die Ermächtigungsgrundlage für die Aufzugsverordnung (früher: § 24 Abs. 2 GewO , jetzt: § 1 a des Gerätesicherheitsgesetzes in der Fassung vom 26. August 1992, BGBl I S. 1564) gestattet keine Erstreckung der Aufzugsverordnung auf allein privaten Zwecken dienende (und arbeitsschutzmäßig irrelevante) Aufzugsanlagen; insoweit fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Nr. 11 GG (vgl. BVerfGE 41, 344 ).
  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 35.75

    Pflicht zum Einbau einer Fahrkorbtür in einen Aufzug - Anforderungen an die

    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 - (BVerfGE 41, 344) die Ansicht des Berufungsgerichts bestätigt, daß der Bundesgesetzgeber gemäß Art. 74 Nr. 11 GG zuständig war, das Recht der Aufzüge in wirtschaftlichen Unternehmungen durch die Ermächtigungsvorschrift des § 24 Abs. 2 GewO zu regeln.
  • BVerwG, 11.04.1978 - 1 C 39.76

    Mietshaus als wirtschaftliche Unternehmung im Sinne des Aufzugsrechts -

    Durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1976 - 2 BvL 5/73 - (BVerfGE 41, 344) ist festgestellt, daß entgegen der Meinung der Kläger § 24 Abs. 2 erster Halbsatz GewO in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 5 GewO verfassungsgemäß ist.
  • VG Berlin, 25.01.1989 - 1 A 275.86

    Rettungsdienst; Notfallrettungsdienst; Öffentliche Sicherheit;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht